Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt Fördermittel bereit, um die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras für die Rehkitzrettung zu unterstützen und zu fördern. In den vergangenen Jahren hat sich der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildkameras im Bereich der Rehkitzrettung etabliert. Derzeit werden Drohnen in Deutschland jedoch noch nicht flächendeckend eingesetzt, unter anderem, da sie in der Anschaffung relativ teuer sind, teilt das BMEL mit.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderanträge des BMEL?
Förderberechtigt sind laut den Informationen des BMEL eingetragene Vereine, "zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Natur- und Landschaftsschutzes, Rehkitzrettung oder die Rettung von Wildtieren allgemein gehören".
Vereine, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können diese für bis zu 2 Drohnen beantragen, "die mit jeweils maximal 4.000 Euro gefördert beziehungsweise maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden können". (Quelle: BMEL)
Was sind die gestellten technischen Mindestanforderungen an die Drohnen?
Neben dem Fluggerät selbst können auch das dazugehörige Steuergerät sowie Akkus und Transportbehältnisse in der Anschaffung bezuschusst werden. Zusatzaufwendungen wie beispielsweise Schulungskosten können hingegen nicht gefördert werden. Zu allen Detailfragen rund um das Förderprogramm für die Rehkitzrettung sind die Informationen und Hinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu beachten, welche die Durchführung verantwortet.
Zweistufiger Antragsprozess
In der ersten Stufe des Verfahrens können entsprechende Anträge gestellt werden. Nach einer Entscheidung bezüglich der Förderfähigkeit kann in der zweiten Stufe ein Antrag auf Auszahlung der Förderung gestellt werden.
Das Bundesminterium hat hierfür jeweils Fristen gesetzt, im Wortlaut wie folgt:
Anträge auf Teilnahme an der Fördermaßnahme (erste Stufe) können ab sofort und bis zum 1. September 2021 gestellt werden.
Anträge auf Auszahlung der Fördersumme (zweite Stufe) können dann bis zum 30. September 2021 gestellt werden.
Für die Beantragung der Förderung ist ein elektronisches Antragssystem eingerichtet worden. Es ist jedoch auch eine postalische Einsendung des Antrags möglich.
Wie kann man die Fördermittel für die Rehkitzrettung beantragen?
Über den unten stehenden Link gelangen Sie auf die Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit allen offiziellen Informationen zum Bundesprogramm für Rehkitzrettung. Insbesondere die Voraussetzungen für einen Förderantrag werden detailliert dargestellt und sind unbedingt zu beachten, damit eine Anschaffung als förderfähig geltend gemacht werden kann. Am Seitenende finden Sie Verlinkungen zum Antragsformular selbst, zu weiteren Dokumenten sowie zu häufig gestellten Fragen und Kontaktdaten für Nachfragen.
Welche Drohne ist für die Rehkitzrettung am besten geeignet?
Aktuell ist vom Preis-Leistungs-Verhältnis her die DJI Mavic 3 Enterprise Thermal zu empfehlen. Mit einer hochauflösenden Wärmebildkamera (640 × 512 px Wärmebildauflösung) und einer 48 MP RGB-Kamera unterstützt die Mavic 2 Enterprise Advanced bis zu 32-fach Digitalzoom und ist damit zur Rehkitzrettung bestens geeignet.
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