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AutorenbildSven Szymanski

Was jeder Drohnenpilot zum Thema Drohnenversicherung wissen muss

Aktualisiert: 8. Nov.

Unbemannte Fluggeräte (UAV) wie Drohnen, Kopter, Multikopter oder Quadcopter liegen im Trend und werden beruflich wie privat geflogen. Doch was passiert, wenn etwas schief geht und die Drohne mit einem Hindernis kollidiert oder abstürzt? Ein solcher Unfall kann empfindlich teuer werden. Schutz bietet eine Versicherung. Hier gibt es alles Wichtige, was jeder Drohnenpilot zum Thema Drohnenversicherung wissen muss. Praktisches Wissen verständlich erklärt!





Drohnenunfall - Was kann passieren?


2019 flogen 455.000 zivile Drohnen (so wird eine privatgenutzte Drohne bezeichnet) durch den deutschen Luftraum. 19.000 weitere Drohnen waren im kommerziellen Kontext hierzulande im Einsatz [1].


Private Drohnenpiloten nutzen die unbemannten Fluggeräte (UAV) gerne, um Fotos zu machen oder einfach damit in der Freizeit herumzufliegen. Als ambitionierter Drohnenpilot lässt sich sogar an diversen Veranstaltungen und Wettbewerben rund um die Drohne teilnehmen. Gewerblich wird die Drohne in zahlreichen Branchen verwendet. Von der Industrie, Bauwirtschaft, Landwirtschaft über die Medien und die Feuerwehr bis hin zur Wissenschaft filmt, fotografiert, kartografiert, inspiziert oder vermisst die Drohne unzugängliche oder schwer überschaubare Objekte oder Areale.


Dabei kann es zu unbeabsichtigten Unfällen kommen, bei denen nicht nur die Drohne Schaden nimmt, sondern es auch weitere Personen- oder Sachschäden geben kann. Die ungeschickte Steuerung ist nur ein Grund dafür. Auch wetterbedingte Unfälle, etwa durch einen kräftigen Windstoß oder plötzlich einsetzenden starken Regen, sowie Zusammenstöße mit mobilen oder statischen Hindernissen kommen regelmäßig vor.


Das Luftverkehrsgesetz, von dem jede Drohne eingeschlossen ist, regelt, was dann passiert: Der Drohnenpilot haftet. Unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich verwendet wird. Bei unverschuldeten Schäden ist die Haftungssumme auf eine Million Euro begrenzt. Bei selbst verschuldeten Schäden gibt es für die Haftungssumme keine Obergrenze - die unbegrenzte Haftung gilt.


Deshalb gilt in Deutschland, dass jedes Luftfahrzeug - auch jede Drohne - versichert sein muss. Die Drohenversicherung ist somit Pflicht! Als Drohnenpilot gibt es da allerdings mehrere Möglichkeiten.



Hintergrundwissen: Drohnenverordnung schafft Klarheit


Die Drohnenverordnung trat mit dem 01.10.2017 in Kraft und hat Klarheit bei der Zukunftstechnologie Drohne geschaffen [2]. Zum 1. Januar 2021 tritt die neue EU Drohnenverordnung in Kraft und soll die seit 2017 gültige nationalen deutsche Drohnengesetze ablösen. Was wahrscheinlich mit Änderungen in den aktuellen Drohnenversicherungen daher geht. Die alte Drohnenverordnung von 2017 sieht vor, dass...


...jede Drohne über 0,25 kg Gewicht eine Plakette mit dem Namen und den Adressdaten des Eigentümers (in aller Regel der Drohnenpilot) besitzen muss. Das ist die sogenannte Kennzeichnungspflicht.


...eine Drohne über 2,0 kg Gewicht nur bei Nachweis von besonderen Flugkenntnissen geflogen werden darf. Dabei handelt es sich um den sogenannten Kenntnisnachweis.


...eine Drohne ab 5,0 kg Gewicht nur mit Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde betrieben werden darf. Ab diesem Gewicht unterliegen die Drohnen der sogenannten Erlaubnispflicht.


...jede Drohne, unabhängig von Gewicht, Größe und Einsatzzweck, nur mit behördlicher Ausnahmeerlaubnis 100 m und höher fliegen darf. Ab dieser Flughöhe sind Kollisionen wahrscheinlicher und schwerwiegender.


...eine Drohne unter anderem nicht über Flughäfen, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten oder Wohngrundstücken fliegen darf. Alle No-Fly-Zonen, für die das Flugverbot herrscht, sind auf der Webseite der DFS Deutsche Flugsicherung einsehbar [3].


Außerdem gilt, dass jede Drohne über eine Haftpflichtversicherung versichert sein muss.



Drohnenversicherung: Diese Optionen gibt es


Eine Drohnenversicherung muss in jedem Fall sein. Welcher Versicherungsschutz für die eigene Drohne sinnvoll ist, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab. In erster Linie entscheidend ist, ob das Flugobjekt privat oder gewerblich geflogen wird. Auch ein hoher Anschaffungspreis kann zu einer zusätzlichen Versicherungslösung führen.

Hier der Überblick:




Haftpflichtversicherung für zivile Drohnen


In Deutschland gilt laut Luftverkehrsgesetz § 43 Absatz 2 LuftVG, dass jedes Luftfahrzeug (auch jede Drohne) versichert sein muss [4]. Die Haftpflichtversicherung für die Drohne ist also keine Entscheidung, sondern ein Muss. Wer als Drohnenpilot ohne Haftpflichtversicherung erwischt wird, bekommt zumindest ein saftiges Bußgeld. Ein Nachweis über die Versicherung ist beim Fleigen daher stets mitzuführen.


Sollte es zu Schäden ohne diese Haftpflicht-Drohnenversicherung kommen, können schnell Summen von mehreren Zehntausend oder gar mehreren Hunderttausend Euro zusammenkommen, für die der Drohnenpilot dann privat haften muss. Kollisionen mit Stromleitungen, Helikoptern und Co. können sehr teuer werden. Entstehen Personenschäden kann der Schaden sogar in die Millionen gehen. Eine Haftpflichtversicherung schützt vor hohen Schadensersatzsummen.


Eine Haftpflicht-Drohnenversicherung gibt es von vielen namhaften Versicherungsträgern wie etwa Axa, HDI oder Ergo. Jede Versicherung bietet etwas andere Tarife mit anderen Konditionen bezüglich Deckungssumme, Gewicht der Drohne oder Preis an. Vergleichen kann sich lohnen.


Wer bereits eine private Haftpflichtversicherung besitzt, ist nicht automatisch beim Drohnenflug geschützt. Denn eine Drohne ist längst nicht von jeder Privathaftpflicht eingeschlossen. Empfehlenswert ist noch vor dem ersten Testflug zu prüfen, was die bestehende Police abdeckt. Oft werden nur Drohnen, die nachweislich als Spielzeug deklariert wurden, berücksichtigt. In einem solchen Fall muss die Police entweder um eine Drohnenversicherung erweitert werden (ein entsprechender Zusatz lässt sich oft nachträglich integrieren) oder eine ganz neue Haftpflicht-Drohnenversicherung bei der gleichen oder einer anderen Versicherung abgeschlossen werden. Insbesondere große Drohnen mit einem höheren Gesamtgewicht müssen gesondert versichert werden.


In jedem Fall ist es ratsam, eine schriftliche Bestätigung der Drohnenversicherung einzuholen. Der Nachweis kann im Zweifelsfall viel Ärger mit der Polizei ersparen. Noch Mal zur Erinnerung: eine Haftpflicht-Drohnenversicherung ist Pflicht und wird teilweise überprüft!


Die private Haftpflichtversicherung ist allerdings nur dann eine Option, wenn die Drohne rein privat und nicht gewerblich geflogen wird. Gewerblich genutzte Drohnen sind über Tarife der Privathaftpflichtversicherung nicht abgesichert und bedürfen eine gesonderte Haftpflicht-Drohnenversicherung! Wird die Drohne gewerblich genutzt, muss sie also richtig versichert werden. Dabei spielen unterschiedliche Aspekte eine Rolle, zum Beispiel diese:

Wie groß und schwer ist die Drohne?

Welche Antriebstechnik ist in der Drohne verbaut?

Wie und wofür wird die Drohne verwendet?

Wo wird die Drohne geflogen, nur in Deutschland oder auch im (europäischen) Ausland?


Wie viele Drohnenpiloten gibt es?

Gibt es nur eine Drohne oder sind mehrere Drohnen im Einsatz?

Ist das Fliegen der Drohne in der Freizeit bei der gewerblichen Policen direkt eingeschlossen?




Wichtig für Drohnenpiloten!


Bei der Drohnenversicherung für gewerblich genutzte Drohnen ist die Selbstbeteiligung ein Thema. Unbedingt mit dem Versicherungsträger abklären, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine solche Selbstbeteiligung im Schadensfall nötig wäre!


Mit einer guten Drohnen-Haftpflichtversicherung sind Schäden, die eine privat oder gewerblich geflogene Drohne an Dritten (Personen oder Objekten) verursacht, versichert. Aber was passiert, wenn die eigene Drohne Schaden nimmt? Dafür haftet die Drohnen-Haftpflicht nicht! Wer seine Drohne liebt oder ein entsprechend teures Modell fliegt, braucht dann eine Drohnenversicherung, um eventuelle Schäden an der eigenen Drohne abzudecken. Ähnlich wie beim Kfz kommt dann eine Kasko- beziehungsweise Vollkasko-Drohnenversicherung ins Spiel.



Über die Kasko-Drohnenversicherung lassen sich je nach Tarif unterschiedliche Schäden an der eigenen Drohne abdecken. Dazu können zum Beispiel zählen:


Absturz der Drohne

Diebstahl der Drohne

Unfallschaden der Drohne, auch bei Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit

Wasserschaden der Drohne

Kurzschluss der Drohne

Bruch am Drohnengehäuse


DJI Mavic 2 Enterprise Dual Crash
Crash mit der DJI Mavic 2 Enterprise Dual

Auch die Kosten für eine durch Unfall notwendig gewordene Reparatur können mit einer Vollkasko-Drohnenversicherung abgesichert werden. Manche Tarife erstatten sogar den Anschaffungspreis der Drohne bei Vollschaden. Eine solche Vollkasko-Drohnenversicherung lohnt sich vor allem für alle, deren Lebensunterhalt an die Drohne geknüpft ist. Wer das Flugobjekt gewerblich einsetzt, kann sich dank der Rundum-Drohnenversicherung gegen Einnahmeausfälle absichern. Aber auch als privater Drohnenpilot kann eine Vollkasko-Drohnenversicherung sinnvoll sein, wenn die Drohne sehr teuer war oder von besonderem persönlichen Wert ist.



Interessant für Drohnenpiloten

Einige Versicherungen bieten eine kurzzeitige Drohnenversicherung an. So lässt sich die eigene Drohne für besondere Anlässe wie etwa eine Hochzeit, einen Urlaub oder einen Wettbewerb kurzzeitig besonders gut absichern.



Worauf es beim Abschluss einer Drohnenversicherung zu achten gilt

Die Haftpflichtversicherung für Drohnen ist ein Muss. Jeder Drohnenpilot muss eine solche Versicherungspolice abschließen - egal, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird! Allerdings gibt es für zivile und gewerbliche Drohnen unterschiedliche Tarife. Folgende Aspekte sollten bei der Drohnen-Haftpflicht bedacht und geprüft werden:


-Privater oder gewerblicher Drohnennutzer?

-Wie schwer darf die Drohne sein? Decken sich Angaben der Police mit den Daten der eigenen Drohne?

-Welche Höhe hat die Deckungssumme im Schadensfall?

-Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadensfall?

-Ist nur der Eigentümer versichert oder generell jeder Drohnenpilot, der die Drohne steuert? Stichwort: integrierte Halterhaftpflicht

-Ist die Gefährdungshaftung eingeschlossen? Die sogenannte Gefährdungshaftung schützt vor Kosten durch unverschuldete Schäden (beispielsweise durch Windstoß etc.), für die laut § 33 LuftVG trotzdem der Drohnenpilot verantwortlich ist. Bei eingeschlossener Gefährdungshaftung zahlt für solche Schäden die Versicherung.



Eine Haftpflicht-Drohnenversicherung ist eine gute (und gesetzlich vorgeschriebene) Basis. Mehr Schutz bietet die Kasko-Drohnenversicherung. Folgende Aspekte sollten bei der Kasko-Drohnenversicherung abgeklärt und überlegt werden:


-Wird die Drohne privat oder gewerblich genutzt? An wen richtet sich die Versicherungspolice? Es gibt nämlich gewerbliche und private Drohnen-Kaskoversicherungen.


-Was konkret wird versichert - nur die Drohne oder auch Zubehör wie Kamera, Akku, Fernsteuerung etc.? Bei Unfällen kann beispielsweise nur das Kameraobjektiv beschädigt werden - greift dann die Versicherung?


-Wird der Zeitwert oder der Neuwert der Drohne ersetzt? Wird nur der Zeitwert ersetzt, reicht das ausgezahlte Geld oft nicht für die Neuanschaffung einer neuen Drohne!


-Sind Wasserschäden abgesichert? Einige Versicherungsanbieter decken den Schaden nicht, falls das Flugobjekt ins Wasser stürzt!


-Zahlt die Versicherung bei einem Bedienerfehler oder Ungeschicklichkeit? Manche Tarife schließen die Zahlung aus, wenn der Drohnenpilot einen Bedienerfehler macht hat oder ungeschickt mit der Fernsteuerung hantiert.



Spezialkonzept für BOS sichert Ihren Einsatz optimal ab

Den speziellen Anforderungen des BOS Einsatzes von Drohnen wird Versichertedrohne.de mit dem bislang einzigartigen Haftpflicht-Sonderkonzept gerecht. Bei Versichertedrohne.de erhalten Sie eine Police, die neben dem normalen gewerblichen Umfang, zusätzlich alle Erfordernisse abdeckt, die sich durch die Sondernutzungsrechte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ergeben.

Die Ansicht einer Gefahrenlage aus der Vogelperspektive einer Drohne ergibt oft wichtige einsatztaktische Entscheidungsgrundlagen bei der Lageermittlung oder der Einsatzdokumentation, ohne dass dafür teure Helikopterflüge oder riskante Personalmanöver notwendig werden. Schäden an Mensch und Material, die gegebenenfalls dabei entstehen könnten, deckt die BOS Zusatzvereinbarung sicher ab.

BOS Drohnen-Haftplichtversicherung für:

  • Feuerwehr

  • Polizei

  • Rettungsdienste

  • Rettungsdienst auch private Unternehmen

  • DLRG

  • THW

  • Malteser und Johanniter Hilfsdienst

  • Wartungskräfte im Straßenverkehr


Bei BOS Flügen handelt es sich um Drohneneinsätze die durch oder für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben durchgeführt werden. Bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben kurz BOS, handelt es sich um Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste wie DLRG, THW oder der Malteser und Johanniter Hilfsdienst usw. Auch private Drohnendienstleister können für BOS Einsätze tätig werden. Drohnen finden immer mehr Anwendung im BOS-Bereich.

Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bietet Versichertedrohne.de einen speziellen Zusatz an, welcher sich mit der gewerblichen Haftpflicht Drohnenversicherung flexibel kombinieren lässt.


BOS Drohne, Wärmebildkamera Drohne


FAQ - häufig gestellte Fragen zum Thema Drohnenversicherung


Zum Thema Drohnenversicherung kommen viele Fragen auf. Daher sollen an dieser Stelle die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Drohne und die Drohnenversicherung kurz und einleuchtend beantwortet werden.



Ich besitze eine Drohne, die ich nur privat benutze. Brauche ich eine Drohnenversicherung?

Ja, grundsätzlich muss für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Das ist rechtlich vorgeschrieben. Im Sinne des Luftverkehrsgesetzes ist eine Drohne ein Luftfahrzeug. Also muss die Drohne über eine Haftpflicht-Drohnenversicherung versichert sein. Dabei kann in einigen Fällen eine Privathaftpflichtversicherung ausreichen. Häufig (und vor allem bei gewerblich genutzten Drohnen) genügt die Privathaftpflicht jedoch nicht. Es bedarf einer gesonderten Haftpflicht-Drohnenversicherung. Ob darüber hinaus eine Kasko-Drohnenversicherung sinnvoll ist, das muss jeder Drohnenpilot selbst abwägen.



Ist meine Drohne nicht in der privaten Haftpflichtversicherung schon mitversichert?

Nein, in aller Regel ist sie das nicht. Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen schließen Drohnen nicht automatisch mit ein. Ein Blick in die bestehende Police oder ein Anruf bei der aktuellen Versicherung bringt allerdings Klarheit. Manchmal lässt sich ein Zusatz hinzufügen, dass die neue Drohne mitversichert ist. Oder es kann direkt ein neuer Tarif gewählt werden.



Was ist ein Versicherungsnachweis und warum benötige ich ihn?

Wer mit seiner Drohne unterwegs ist, kann kontrolliert werden. Als Drohnenpilot ist man verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für die Drohne zu besitzen und einen entsprechenden Nachweise mitzuführen. Dieser Versicherungsnachweis bestätigt das Bestehen einer Haftpflicht-Drohnenversicherung. Den Nachweis gibt es beim Versicherungsträger.



Ich habe mehrere Drohnen. Brauche ich eine Drohnenversicherung für jede Drohne einzeln?

Das kann davon abhängen, ob die Drohnen privat oder gewerblich genutzt werden. Bei einer privaten Drohnenversicherung sind meist mehrere Fluggeräte inbegriffen. Bei gewerblicher Nutzung kann das anders sein und tatsächlich pro Drohne ein eigenständiger Vertrag nötig sein.



Ist nur der Drohnenpilot oder auch weitere Personen versichert?

Das hängt vom konkreten Tarif ab. Meist ist sowohl der Eigentümer wie auch alle Personen, die mit seinem Wissen die Drohne steuern, eingeschlossen.



Ich fliege auch außerhalb Deutschlands. Kann ich die Drohne auch für das Ausland versichern?

Ja, wer einen deutschen Wohnsitz hat und die Drohne ins Ausland mitnimmt, kann eine Versicherung finden, die weltweit (manchmal mit Ausnahmen für etwa Kanada oder die USA) gilt.



Ist das Fliegen mit einer FPV Brille versichert?

Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz, wenn die FPV Drohne in Sichtweite ist oder eine zweite Person den FPV Flug beobachtet, während der FPV Drohnenpilot eine FPV Brille trägt. Wer seine Drohne ausschließlich mit FPV Brille fliegt, muss genau beim Versicherungsträger nachfragen. Denn einige gewähren dann keinen Versicherungsschutz.



Drohne autonom fliegen lassen - ist das mitversichert?

Autonomes Fliegen ist in der Regel in Ordnung, sofern die Drohne in Sichtweite ist und der Drohnenpilot jederzeit ins Fluggeschehen eingreifen kann, um Schäden abzuwenden.



Ist das Drohnenfliegen außerhalb von Modellflugplätzen versichert?

Sogenanntes wildes Fliegen (außerhalb von Modellflugplätzen) ist praktisch bei jeder Drohnenversicherung mitversichert.



Sind Indoor-Flüge mitversichert?

In der Regel sind Drohnenflüge im Indoor-Bereich mitversichert. Aber am besten ist es, direkt bei der Versicherung nachzufragen.



Brauche ich eine Vollkasko-Drohnenversicherung?

Das kommt auf den Einzellfall an. Wenn die Drohne gewerblich genutzt wird oder sehr teuer war, kann sich eine Vollkasko-Drohnenversicherung lohnen.



Gilt die Drohnenversicherung auch für Drohnen-Veranstaltungen?

Viele Drohnenpiloten wollen die Leistung ihrer Drohnen und ihre eigenen Flugkünste miteinander vergleichen. Dazu gibt es immer häufiger Gelegenheit bei, Drohnen-Geschicklichkeitswettbewerben, Kunstflugveranstaltungen, FPV Racer Veranstaltungen und weiteren Drohnen-Wettbewerben. Und wo sich viele Fluggeräte in der Luft befinden, ist das Risiko für Kollisionen besonders groß. Die gute Nachricht: In der Regel sind solche Veranstaltungen von der Drohnenversicherung mitversichert.


Anmerkung: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar



[1] Quelle: Statista

[2] Quelle: BMVI



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